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Donnerstag 28. September 2023
Sammelbestellung

Heizöl-Sammelbestellung: Mitgehangen - mitgefangen

Der Initiator einer Sammelbestellung geht ein gewisses Risiko ein.

Das Amtsgericht Pirmasens entschied, dass jeder einzelne Abnehmer einer Sammelbestellung für den Kaufpreis der Gesamtlieferung haftet und nicht nur für seinen persönlichen Anteil. Auch bei einer einmaligen Sammelbestellung ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entstanden mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nach BGB.

In diesem Fall wurde der Initiator verurteilt, den Fehlbetrag dem Heizölhändler nebst Zinsen zu ersetzen. Die Begründung des Gerichtes ist unter http://www.ra-kotz.de/heizoel.htm zu lesen.

 

 

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