Förderung für Austausch der Heizungsanlage KfW bezuschusst jetzt auch Einzelmaßnahmen Die KfW-Förderbank hat mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die Förderbedingungen modifiziert. Ab sofort werden auch Einzelmaßnahmen wie der Austausch der Heizung gegen ein Brennwertgerät gefördert.
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die 1994 oder früher fertig gestellt worden sind, können jetzt aus dem „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der KfW einen Zuschuss für einzelne Modernisierungsmaßnahmen beantragen. Dieser Zuschuss beträgt fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit. Die Zusage erfolgt ab einem Mindestförderbetrag von 300 Euro, was einer Investition von 6.000 Euro entspricht.
Der neue KfW-Zuschuss lässt sich allerdings nicht mit Zuschüssen aus anderen öffentlichen Mitteln, beispielsweise aus dem „Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (MAP) kombinieren. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen kann zusammen mit dem Zuschuss aus dem „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ nicht in Anspruch genommen werden.
Beim KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Variante ÖKO-PLUS) kann seit Jahresbeginn auch für den Austausch der Heizung als Einzelmaßnahme ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden. Im Unterschied zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm gibt es hier kein Mindestalter für das Gebäude. Der Kredit kann mit Mitteln aus anderen Fördertöpfen kombiniert werden, nicht aber mit der KfW-Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.
Was sind förderfähige Investitionskosten? Als förderfähige Einzelmaßnahme gilt unter anderem der Einbau von Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie oder von Kraft-Wärme-Kopplung. Neben den Kosten für den Heizkessel sind auch alle sonstigen Maßnahmen, die zur vollen Funktion der Anlage erforderlich sind, förderfähig. Dazu gehören beispielsweise die Schornsteinanpassung oder die Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen, die Dämmung von Rohrleitungen, die Entsorgung alter Heizkessel, der Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik sowie der hydraulische Abgleich der Anlagen.
Das richtige Förderprogramm wählen Je nach Sanierungsmaßnahme sollte das passende Förderprogramm ausgewählt werden. Werden bei einer Heizungsmodernisierung keine erneuerbaren Energien eingekoppelt, kommt die Förderung von Einzelmaßnahmen über die KfW, entweder die Zuschussvariante des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ oder die Kreditvariante des Programms „Wohnraum modernisieren“ in Frage.
Heizungsmodernsierer sollten dabei allerdings beachten, dass die geltende Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen höher ausfallen kann als der KfW-Zuschuss für die Einzelmaßnahme. Seit 1. Januar 2009 können jährlich 20 Prozent von höchstens 6000 Euro der handwerklichen Lohnkosten, maximal also 1200 Euro, als direkter Abzug von der Jahressteuerschuld geltend gemacht werden. Beispiel: Liegen die Lohnkosten des Handwerkers bei 2.500 Euro beträgt der Steuerabzug 500 Euro. Demgegenüber ergibt sich bei einer Gesamt- investitionssumme von 8.500 Euro für die Heizungserneuerung ein Zuschuss von 425 Euro (fünf Prozent) aus dem „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“.
Werden im Zuge einer Heizungserneuerung auch erneuerbare Energien eingekoppelt, liegt der Zuschuss aus dem MAP in der Regel höher als beim modifizierten CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der KfW. Wird beispielsweise gleichzeitig mit einem neuen Öl-Brennwertkessel eine zwölf Quadratmeter große Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung installiert, addiert sich die Fördersumme des MAP aus Solarzuschuss (105 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche) und Kesseltauschbonus (750 Euro für einen neuen Brennwertkessel) auf 2010 Euro. Zudem kann bei der Förderung im Rahmen des MAP zusätzlich die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen einkalkuliert werden.
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