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Donnerstag 28. September 2023
Bautechnische Anforderungen

an den Heiz- und Lagerraum

In den meisten Bundesländern können Pellets bis zu 15 t bisher ohne zusätzliche Brandschutzvorkehrungen sowohl im Keller als auch auf dem Dachboden gelagert werden.

Um zu vermeiden, dass bei einer eventuellen Einführung einer bundesweiten gesetzlichen Regelung zu Lagerbedingungen für Pellets (die bis dato in Deutschland noch nicht existiert) keine Kosten für Umbauarbeiten entstehen, empfehlt es sich den Lagerraum bereits heute nach strengeren Richtlinien zu konzipieren - wir beraten Sie gern.

Vor dem Bau oder ggf. Umbau des Heiz- und Lagerraums für Pellets sollten Sie sich beim Bezirksschornsteinfeger oder der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über die für Sie geltenden Vorschriften zur Pellet-Lagerung und Verbrennungsluftzuführung sowie Abgasabführung erkundigen.

Sonstige Anforderungen an den Heiz- und Lagerraum:

  • Der Lagerraum der Holzpellets muss trocken sein, denn nur mit einem Wassergehalt von maximal 10% ist ein dauerhafter Heizwert der Pellets garantiert. Aufgequollene Pellets können außerdem zu einer Verstopfung der Leitungen führen.
  • Auch um eine mögliche Staubausbreitung während der Befüllung im Keller zu vermeiden, ist ein staubdichter Raumabschluss notwendig. In diesem Zusammenhang ist auf eine ausreichende Stabilität zu achten. Durch das Absauggebläse entsteht ein leichter Unterdruck im Lagerraum, der unzureichend befestigte Wandteile einige Millimeter nach innen verschieben könnte.
  • Die Pellets werden mit Überdruck in den Lagerraum eingeblasen. Währenddessen könnte der Aufprall zur Beschädigung des Mauerwerkes oder der Pellets selbst führen. Damit dies nicht passiert, empfiehlt sich auf der vom Befüllstutzen gegenüberliegenden Lagerraumseite das Anbringen einer Prallmatte - entweder senkrecht in einem Abstand von ca. 5 cm zur Wand (z.B. Gummimatte) oder schräg in der Ecke (z.B. Matte aus Holz oder Metall).
  • Der Lagerraum sollte frei von kleinen Steinen oder Holzteilchen sein, denn diese können die Ansaugsonde verstopfen, die Förderschnecke blockieren oder die Brennschalen-Entaschung behindern.
  • Damit der Pelletslagerraum auch vollständig entleert werden kann, sollte im Lagerraum ein Zwischen-Schrägboden eingebaut werden. Die Schrägen sollten in einem Winkel von mind. 40 ° angebracht sein. Für die Unterkonstruktion gibt es passende Winkelträger, die die Herstellung des Zwischenbodens wesentlich  erleichtern. Es empfiehlt sich die Schrägen nach jeder zweiten Befüllung abzukehren um Staubablagerungen zu entfernen. Diese könnten andernfalls das Nachrutschen der Pellets in die Entnahmevorrichtung erschweren.
  • Die für Holz relativ hohe Dichte von über 1,1 kg/dm3 ( 650 kg/m3) stellt für den Lagerraum ein erhebliches Gewicht dar, das sowohl auf die Schrägen als auch auf die Wände übertragen wird. Sofern der Lagerraum in Holzbauweise erstellt wird, sollte deshalb zusätzlich eine Ständerkonstruktion mit OSB oder Sperrholzplatten gewählt werden um dem Gewichtsdruck der Pellets auf die Wand, der 1/3 des Flüssigkeitsdruckes entspricht, stand zu halten.
  • Die halbhohe Tür in den Bunker sollte eine einzeln entfernbare Hinterbauung haben, so dass der Lagerraum auch in gefülltem Zustand geöffnet werden kann.

 

 

 

  • Der Lagerraum der Holzpellets muss trocken sein, denn nur mit einem Wassergehalt von maximal 10% ist ein dauerhafter Heizwert der Pellets garantiert. Aufgequollene Pellets können außerdem zu einer Verstopfung der Leitungen führen.
  • Auch um eine mögliche Staubausbreitung während der Befüllung im Keller zu vermeiden, ist ein staubdichter Raumabschluss notwendig. In diesem Zusammenhang ist auf eine ausreichende Stabilität zu achten. Durch das Absauggebläse entsteht ein leichter Unterdruck im Lagerraum, der unzureichend befestigte Wandteile einige Millimeter nach innen verschieben könnte.
  • Die Pellets werden mit Überdruck in den Lagerraum eingeblasen. Währenddessen könnte der Aufprall zur Beschädigung des Mauerwerkes oder der Pellets selbst führen. Damit dies nicht passiert, empfiehlt sich auf der vom Befüllstutzen gegenüberliegenden Lagerraumseite das Anbringen einer Prallmatte - entweder senkrecht in einem Abstand von ca. 5 cm zur Wand (z.B. Gummimatte) oder schräg in der Ecke (z.B. Matte aus Holz oder Metall).
  • Der Lagerraum sollte frei von kleinen Steinen oder Holzteilchen sein, denn diese können die Ansaugsonde verstopfen, die Förderschnecke blockieren oder die Brennschalen-Entaschung behindern.
  • Damit der Pelletslagerraum auch vollständig entleert werden kann, sollte im Lagerraum ein Zwischen-Schrägboden eingebaut werden. Die Schrägen sollten in einem Winkel von mind. 40 ° angebracht sein. Für die Unterkonstruktion gibt es passende Winkelträger, die die Herstellung des Zwischenbodens wesentlich  erleichtern. Es empfiehlt sich die Schrägen nach jeder zweiten Befüllung abzukehren um Staubablagerungen zu entfernen. Diese könnten andernfalls das Nachrutschen der Pellets in die Entnahmevorrichtung erschweren.
  • Die für Holz relativ hohe Dichte von über 1,1 kg/dm3 ( 650 kg/m3) stellt für den Lagerraum ein erhebliches Gewicht dar, das sowohl auf die Schrägen als auch auf die Wände übertragen wird. Sofern der Lagerraum in Holzbauweise erstellt wird, sollte deshalb zusätzlich eine Ständerkonstruktion mit OSB oder Sperrholzplatten gewählt werden um dem Gewichtsdruck der Pellets auf die Wand, der 1/3 des Flüssigkeitsdruckes entspricht, stand zu halten.
  • Die halbhohe Tür in den Bunker sollte eine einzeln entfernbare Hinterbauung haben, so dass der Lagerraum auch in gefülltem Zustand geöffnet werden kann.
 

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